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Versteuerung des Privatanteils bei Pickup: BFH bestätigt Pflicht zur Ein-Prozent-Regelung

Versteuerung des Privatanteils bei Pickup: BFH bestätigt Pflicht zur Ein-Prozent-Regelung

Ein Pickup im Betriebsvermögen muss auch dann nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert werden, wenn im Haushalt bereits mehrere Privatfahrzeuge vorhanden sind. Die Versteuerung des Privatanteils bei Pickup ist verpflichtend, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird – das hat der Bundesfinanzhof mit aktuellem Urteil bekräftigt. Für Unternehmer bedeutet das: Ohne klare Dokumentation gilt der Anscheinsbeweis, dass der Pickup auch privat genutzt wurde.


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Firmenwagen: Kein Anschein der Privatnutzung trotz dürftigem Fahrtenbuchs

Unternehmer, die einen Firmenwagen nutzen, stehen oft vor der Herausforderung, den sogenannten „Beweis des ersten Anscheins“ für eine private Nutzung zu entkräften. Ohne Fahrtenbuch wird pauschal unterstellt, dass das Fahrzeug auch privat genutzt wird – mit steuerlichen Konsequenzen. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass auch andere Nachweise den Anscheinsbeweis erschüttern können.


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