Viele kleine und mittelständische Unternehmen verpassen bares Geld, weil sie Förderprogramme nicht kennen oder nicht nutzen. Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU bietet finanzielle Unterstützung für externe Beratung – und genau das kann entscheidend sein für Wachstum, Krisenbewältigung oder die strategische Neuausrichtung. Jetzt können sich Unternehmen kostenlos informieren und direkt Fördermittel beantragen.
Was beinhaltet die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert in einer kostenlosen Broschüre über das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Herausforderungen zu unterstützen. Die Beratungen müssen individuell auf das Unternehmen zugeschnitten und konzeptionell durchgeführt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Einzelberatungen, die sich mit den folgenden Themen befassen:
- Wirtschaftliche Fragestellungen
- Finanzielle Strukturen und Herausforderungen
- Personalentwicklung und Organisation
- Allgemeine Unternehmensführung
Dabei gilt: Die Beratung darf maximal fünf Tage dauern. Seminare, Workshops oder allgemeine Gruppenschulungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird nicht gefördert?
Von der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU sind insbesondere Beratungsleistungen ausgeschlossen, die:
- bereits durch andere öffentliche Zuschüsse gefördert werden (Kumulierungsverbot)
- als Vermittlungstätigkeiten gelten
- den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen beinhalten, die vom Berater selbst angeboten werden
- vorrangig Rechts- oder Versicherungsberatung, Steuerberatung oder Gutachten betreffen
- gegen geltende Rechtsvorschriften oder die Förderziele des Bundes und der EU verstoßen
Welche Voraussetzungen gelten?
Damit eine Förderung bewilligt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Das beratende Unternehmen muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sein.
- Der Antrag muss vor Abschluss des Beratervertrags online gestellt werden.
- Pro Unternehmen sind bis zum 31. Dezember 2026 maximal fünf geförderte Beratungen möglich – jedoch höchstens zwei pro Kalenderjahr.
- Die geförderte Beratung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen und über die BAFA-Plattform mit einem Verwendungsnachweis dokumentiert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Unternehmensstandort sowie den förderfähigen Beratungskosten:
- In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) liegt der Fördersatz bei bis zu 80 %.
- Maximal werden 2.800 Euro pro Beratung gewährt.
Die Antragstellung erfolgt online über die Plattform des BAFA.
Kostenlose Broschüre herunterladen: 👉 Förderung von Unternehmensberatungen für KMU – jetzt downloaden