Forschung ist ein zentraler Motor für Innovation und wirtschaftliches Wachstum. Umso wichtiger ist es, dass Selbstständige und kleine Unternehmen bessere steuerliche Anreize erhalten. Mit dem neuen Gesetzespaket wurden die Bedingungen für die steuerliche Forschungsförderung für Selbstständige spürbar verbessert – unbürokratisch, praxisnah und zukunftsorientiert.
Neue Chancen durch erweiterte Forschungszulage
Die deutsche Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Um Innovationen auch in schwierigen Zeiten zu sichern, wurde die steuerliche Forschungsförderung für Selbstständige im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) weiter ausgebaut. Bisher waren vor allem Löhne von Mitarbeitenden sowie bestimmte Eigenleistungen und Auftragsforschung förderfähig. Seit dem Wachstumschancengesetz profitieren Selbstständige jetzt auch von einer erweiterten Förderung investiver Aufwendungen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Kernpunkte der Neuerung:
- Erweiterung der förderfähigen Aufwendungen: Neu hinzugekommen sind pauschal anrechenbare Gemein- und sonstige Betriebskosten in Höhe von 20 % der förderfähigen Aufwendungen eines Projekts. Dies gilt für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen werden.
- Bürokratieabbau: Die pauschale Berücksichtigung der Betriebskosten ersetzt die detaillierte Einzelaufstellung. Das vereinfacht die Beantragung deutlich.
- Auftragsforschung umfasst: Auch im Rahmen von Auftragsforschung angefallene förderfähige Aufwendungen werden bei der Pauschale berücksichtigt.
Die Maßnahme soll gezielt die Investitionsbereitschaft stärken, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Solo-Selbstständigen.
Höhere Bemessungsgrundlage und verbesserte Eigenleistungsanerkennung
Die maximal förderfähige Bemessungsgrundlage wurde angehoben: Statt wie bisher 10 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr liegt die neue Grenze bei 12 Millionen Euro – vorausgesetzt, die Aufwendungen entstehen nach dem 31.12.2025. Das erhöht die potenzielle Zulage erheblich und macht die steuerliche Forschungsförderung für Selbstständige noch attraktiver.
Zusätzlich wurde der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen angepasst:
- Erhöhung auf 100 EUR pro Arbeitsstunde für die Eigenleistung von Einzelunternehmern und Mitunternehmern.
- Maximal 40 Stunden pro Woche bleiben als förderfähiger Aufwand anrechenbar.
Besonders vorteilhaft: Auch Tätigkeitsvergütungen im Rahmen von Mitunternehmerschaften können nun mit bis zu 100 EUR pro Stunde berücksichtigt werden. Damit profitieren auch freie Projektmitarbeiter und kleinere Forschungsteams von der Förderung.
Fazit: Klare Vorteile für Selbstständige und KMU
Mit der erweiterten Forschungszulage setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für mehr Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Die steuerliche Forschungsförderung für Selbstständige wurde gezielt verbessert, um Investitionen in neue Ideen, Produkte und Prozesse einfacher und attraktiver zu machen.
Wer als Selbstständiger oder Unternehmer Forschungs- und Entwicklungsprojekte plant, sollte die neuen Möglichkeiten prüfen. Die Kombination aus höheren Fördergrenzen, vereinfachter Abwicklung und erweiterten Pauschalen macht die steuerliche Forschungsförderung zu einem echten Standortvorteil – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.