Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue Pflicht zur E-Rechnung – mit weitreichenden Folgen für den Vorsteuerabzug. Wer E-Rechnungen empfängt, muss nicht nur die Inhalte prüfen, sondern auch sicherstellen, dass diese technisch valide sind. Andernfalls droht der Verlust des Vorsteuerabzugs.
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E-Rechnungen: Visualisierungs-Tool der Finanzverwaltung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen. Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwands für Unternehmen wurden jedoch Übergangsregelungen bis 2028 geschaffen. Trotz dieser Fristen müssen inländische Unternehmer bereits jetzt in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
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Umsatzsteuer: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend. Auch wenn Übergangsregelungen bis 2028 gelten, sollten sich Unternehmer frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) bietet in seinen FAQs zur E-Rechnung wichtige Informationen.