Immer wieder stützen sich Betriebsprüfer auf die sogenannte Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums – doch jetzt hat der Bundesfinanzhof klargestellt: Die Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage ist nicht uneingeschränkt geeignet. Was das für Unternehmer und Selbstständige bedeutet und welche Konsequenzen daraus folgen können, erfährst du im folgenden Beitrag.