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Gewerbesteuer: Kfz-Meister übt keine ingenieurähnliche Tätigkeit aus

Wer als Kfz-Meister in eigener Sache tätig ist, könnte meinen, er arbeite freiberuflich wie ein Ingenieur – und sei damit von der Gewerbesteuer befreit. Doch wie urteilen Finanzämter und Gerichte? Die Antwort ist klar: Ohne ingenieurähnliche Qualifikation bleibt es bei der Gewerbesteuerpflicht.


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