Author: Michel Bo

Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25 000 EUR. Kurioserweise kann ein Verspätungszuschlag leider auch dann festgesetzt werden, wenn es aufgrund der Steueranrechnung zu einer Steuererstattung kommt (BMF-Schreiben vom 6.8.2001, BStBl. 2001 I S. 504).
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Sturmschäden: Schäden am Haus durch Orkan „Friederike“ steuerlich absetzbar

Am 18. Januar 2018 hat der Orkan „Friederike“ – auf den Tag genau elf Jahre nach dem letzten schweren Orkan „Kyrill“ – erhebliche Verwüstungen in der Natur und Sturmschäden an Gebäuden verursacht – und leider auch mindestens acht Menschen das Leben gekostet. Die Kosten für die Schadensbeseitigung an Gebäuden übernimmt im Allgemeinen die Wohngebäudeversicherung, denn der Orkan hatte eine Windstärke von mindestens 8 erreicht. Was aber gilt, wenn Sie nun doch auf Schäden sitzen bleiben, etwa weil die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, z. B. wegen Unterversicherung, oder weil Sie keine Gebäudeversicherung haben? Können Sie die Kosten dann wenigstens mit dem Finanzamt teilen?

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Bitcoins: Gewinne und Verluste steuerlich behandeln

Bitcoins sind ist eine digitale, anonyme, notenbankunabhängige Währung. Aber viele wissen nicht wirklich, was genau das ist und wie er funktioniert. Was allerdings weithin wahrgenommen wird, sind Pressemeldungen über die extremen Wertsteigerungen gerade in jüngster Zeit. Anfang des Jahres 2017 notierte der Bitcoin noch bei rund 1.000 Dollar – und am 28. November 2017 knackte er die 10.000 Dollar-Marke.
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Poker: Preisgeld und Spielgewinn nicht umsatzsteuerpflichtig

Der in der Szene bekannte Pokerspieler Jens Vörtmann war seit 2007 Full Tilt Pro und gewann 2008 ein WSOP-Bracelet im H.O.R.S.E., mit einem Preisgeld von 298.253 Dollar. Außerdem spielte er als erster Deutscher in einer Folge „Poker After Dark“ mit und gewann im Heads-Up gegen Phil Hellmuth. Das Preisgeld betrug 120.000 Dollar, die Sendung wurde 2010 ausgestrahlt. Diese Erfolge und sein Auftreten in der Öffentlichkeit weckten auch das Interesse des Finanzamtes.
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Weihnachtsfeier: Wie das Finanzamt vom Gabentisch ferngehalten wird

„Ja, ist denn heut‘ scho‘ Weihnachten?“ Noch nicht, aber in der Vorweihnachtszeit laden die meisten Unternehmen ihre Mitarbeiter zum Dank für gute Arbeit zu einer Weihnachtsfeier ein. Ist der Arbeitgeber großzügig, zeigt sich auch der Fiskus nicht kleinlich: Wenn nämlich bestimmte Bedingungen beachtet werden, bleiben die Zuwendungen des Arbeitgebers für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.
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Investmentfonds: Neue Besteuerungsregeln ab 2018

Die Besteuerung von Investmentanlagen ist nicht einfach, sondern mittlerweile derart kompliziert und verwaltungsaufwendig, dass sie – so das Eingeständnis des Gesetzgebers – kaum mehr praktikabel ist. Nach derzeitiger Rechtslage gilt für Anlagen in Investmentfonds grundsätzlich das Prinzip der steuerlichen Transparenz: Der Investmentanleger soll die Erträge aus den über einen Investmentfonds gehaltenen Vermögensgegenständen so versteuern, als ob er diese Gegenstände selbst halten würde.
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Vorsicht bei verbilligter Vermietung: Möblierungszuschlag einbeziehen

Bei verbilligter Vermietung an Angehörige können die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die vereinbarte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG). Die ortsübliche Marktmiete lässt sich grundsätzlich dem örtlichen Mietspiegel entnehmen. Bei der Gegenüberstellung von „vereinbarter Miete“ und „ortsüblicher Marktmiete“ ist die gezahlte Kaltmiete zuzüglich Umlagen zu vergleichen mit der ortsüblichen erzielbaren Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung. Was aber gilt, wenn eine Wohnung teilweise oder vollständig möbliert vermietet wird?
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Häusliches Arbeitszimmer zur Verwaltung der Fotovoltaikanlage absetzbar?

Mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fotovoltaikanlage fallen verschiedene Tätigkeiten an: Schriftverkehr und Abrechnung mit dem Netzbetreiber, Überprüfung der Zahlungseingänge, monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, jährliche Umsatzsteuererklärung, Einnahmen-Überschussrechnung, Auswertungen usw. Solche Tätigkeiten werden meistens am Esszimmertisch erledigt, oftmals aber auch im häuslichen Arbeitszimmer durchgeführt. Die Frage ist, ob für die Tätigkeiten das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird und die Kosten als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb absetzbar sind.
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Fotovoltaik: Betrieb und Verkauf der Anlage sind gewerbliche Einkünfte

Die Finanzverwaltung und auch die Finanzrechtsprechung behandeln die Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb„. Aber ist dies wirklich korrekt? Vielmehr ist es doch so, dass beim Betrieb einer Fotovoltaikanlage eigentlich alle Merkmale der Gewerblichkeit fehlen, wie aktive Teilnahme am Markt und am Wettbewerb, eigene Preisgestaltung, verschiedene Kunden, die Möglichkeit zum Wechsel des Netzbetreibers, aktives Tun des Betreibers (dieser tut nämlich gar nichts).
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