Author: Michel Bo

Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist?

Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Der Verspätungszuschlag wird grundsätzlich im Rahmen Ihres Steuerbescheids festgesetzt und muss zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlt werden. Er beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent des fälligen Steuerbetrages, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.
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Vorläufig keine Zwangsverrentung für Bezieher von Bürgergeld

Das Bürgergeld wird seit 2023 – wie zuvor das Arbeitslosengeld II – in den meisten Fällen bis zum regulären Rentenalter gezahlt. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die Anspruch haben auf eine abschlagsfreie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ (nach 45 Versicherungsjahren) oder eine abschlagfreie „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“.


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Geldwäsche: Jetzt Bargeldobergrenze auch in Deutschland

Die Überwachung finanzieller Transaktionen wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger – alles mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Überwachungspflichten wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Herabgesetzt wurde dabei auch die Schwelle für anonyme Bargeldzahlungen, zum Beispiel beim Kauf von Goldmünzen und Goldbarren, Kunstwerken und Antiquitäten.
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Automatisierter Finanzkonten-Informationsaustausch ist erlaubt

Die einen nennen es „Schnüffelei“, die anderen eine dringend notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im großen Stil: Es geht um dem automatisierten Austausch von Informationen zu Konten und Depots, den zahlreiche Staaten bereits seit mehreren Jahren untereinander praktizieren.
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Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid: Ansprüche und Fallstricke

Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid: Ansprüche und Fallstricke

Die Finanzverwaltung darf Steuerbescheide, die sie erteilt hat, nur im Ausnahmefall zuungunsten der Steuerzahler ändern. Andersherum haben Steuerpflichtige – nach Ablauf der Einspruchsfrist – nur ausnahmsweise Anspruch auf Änderung von Steuerbescheiden zu ihren Gunsten. Einer dieser Ausnahmefälle ist gegeben, wenn der Steuerbescheid gemäß § 165 AO „vorläufig“ ergangen ist.


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Fotovoltaikanlage: Rückgängigmachung des IAB laut FG Köln rechtens

Fotovoltaikanlage: Rückgängigmachung des IAB laut FG Köln rechtens

Seit 2022 ist gesetzlich verankert, dass Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis zu 30 kWp steuerfrei gestellt sind. Zudem gibt es Steuerbefreiungen für Anlagen, die auf Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Häusern oder betrieblich genutzten Gebäuden installiert sind (§ 3 Nr. 72 EStG). Das führt zu folgender Frage: Was geschieht, wenn für die geplante Anschaffung einer Fotovoltaikanlage beispielsweise in 2021 ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG gebildet wurde, und zwar in Höhe von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten? Das heißt: Muss der IAB des Jahres 2021 rückgängig gemacht werden oder bleibt er erhalten? Immer vorausgesetzt natürlich, die Installation ist ernsthaft geplant und erfolgt später auch tatsächlich.


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Privatinsolvenz: Kosten sind nicht abzugsfähig, oder?

Privatinsolvenz: Kosten sind nicht abzugsfähig, oder?

Im Jahre 2021 hat der Bundesfinanzhof für das Verbraucherinsolvenzverfahren entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters beim Insolvenzschuldner steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16.12.2021, VI R 41/18). Es ist aber noch die Frage offen, ob die Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens abgezogen werden können, und zwar als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben), etwa wenn es um die Verwertung von Wirtschaftsgütern geht, deren Veräußerung zu steuerpflichtigen Einkünften führt.


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Influencer: Kleidung und Accessoires nicht absetzbar

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen wirft ein Licht auf die steuerliche Behandlung von Kleidung und Mode-Accessoires in unkonventionellen Berufsfeldern wie z.B. Influencer. Im Mittelpunkt steht eine Influencerin, deren Ausgaben für ihre Garderobe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden sollten. Doch das Gericht entschied anders.


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Termingeschäfte: Beschränkung der Verlustverrechnung unzulässig?

Die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften ist gesetzlich auf 20.000 Euro beschränkt. Ein aktuelles Urteil des FG Rheinland-Pfalz stellt die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung in Frage. Betroffene, die Termingeschäfte getätigt haben , sollten Einspruch einlegen.
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