Leiharbeitnehmer stehen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, nicht mit dem Entleiher. Ihre Einsätze sind oft befristet, was steuerliche Fragen zu Fahrtkosten aufwirft: Können sie ihre Fahrten zur Arbeit nach Reisekostengrundsätzen oder nur mit der Entfernungspauschale absetzen? Der Bundesfinanzhof (BFH) und das Finanzgericht Düsseldorf haben hierzu wichtige Urteile gefällt – mit erfreulichen Ergebnissen für Leiharbeiter.
Leiharbeitnehmer aufgepasst: Mehr Fahrtkosten steuerlich absetzbar?
