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Doppelte Haushaltsführung: Wer nicht Mieter ist, verliert Steuervorteil

Doppelte Haushaltsführung: Wer nicht Mieter ist, verliert Steuervorteil

Bei der doppelten Haushaltsführung können beruflich veranlasste Unterkunftskosten am Arbeitsort steuerlich geltend gemacht werden. Doch laut Bundesfinanzhof gilt: Der Werbungskostenabzug entfällt, wenn nicht der beruflich Tätige selbst Mieter der Zweitwohnung ist und die Miete zahlt.


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Doppelter Haushalt: Zimmer im Haus der Eltern zumeist nicht ausreichend

Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind steuerlich als Werbungskosten abziehbar. Ein doppelter Haushalt  liegt aber nur vor, wenn der Arbeitnehmer neben der Wohnung am Arbeitsort zuhause einen eigenen Hausstand unterhält und sich dort auch an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligt. Bei verheirateten Personen ist die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung zumeist kein Problem, da üblicherweise der Ehegatte oder die gesamte Familie weiter in der Heimat wohnen und dort eine eigene, abgeschlossene Wohnung nutzen. Auch die finanzielle Beteiligung wird nur selten angezweifelt. Bei Ledigen ist die Sache komplizierter.
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