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Doppelte Haushaltsführung: Wer nicht Mieter ist, verliert Steuervorteil

Doppelte Haushaltsführung: Wer nicht Mieter ist, verliert Steuervorteil

Bei der doppelten Haushaltsführung können beruflich veranlasste Unterkunftskosten am Arbeitsort steuerlich geltend gemacht werden. Doch laut Bundesfinanzhof gilt: Der Werbungskostenabzug entfällt, wenn nicht der beruflich Tätige selbst Mieter der Zweitwohnung ist und die Miete zahlt.


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