Auch Dienstleistungsunternehmen können bei der Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen für Werbeaufwendungen konfrontiert werden. Der Bundesfinanzhof hat hierzu eine wegweisende Entscheidung getroffen, die viele Betriebe betreffen könnte.
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Auch Dienstleistungsunternehmen können bei der Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen für Werbeaufwendungen konfrontiert werden. Der Bundesfinanzhof hat hierzu eine wegweisende Entscheidung getroffen, die viele Betriebe betreffen könnte.
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