Auch Dienstleistungsunternehmen können bei der Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen für Werbeaufwendungen konfrontiert werden. Der Bundesfinanzhof hat hierzu eine wegweisende Entscheidung getroffen, die viele Betriebe betreffen könnte.
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Auch Dienstleistungsunternehmen können bei der Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen für Werbeaufwendungen konfrontiert werden. Der Bundesfinanzhof hat hierzu eine wegweisende Entscheidung getroffen, die viele Betriebe betreffen könnte.
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Geschenke an Geschäftsfreunde sind als Betriebsausgaben absetzbar, sofern die Ausgaben pro Person und Jahr nicht mehr als 35 EUR betragen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Der Betrag von 35 EUR gilt bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern ohne Umsatzsteuer, bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern (Kleinunternehmer, Ärzte) einschließlich Umsatzsteuer. Kosten für die Kennzeichnung des Geschenks als Werbeträger werden bei der Ermittlung der Grenze einbezogen, nicht jedoch Versand- und Verpackungskosten.