Betriebs-Pkw ohne Umsatzsteuer verkaufen: So funktioniert das Entnahme-Verkauf-Modell

Wer seinen Betriebs-Pkw verkaufen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten. Doch dafür sind klare Nachweise und ein zeitlicher Abstand zwischen Entnahme und Verkauf notwendig. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

Wann ist ein Pkw-Verkauf ohne Umsatzsteuer möglich?

Wird ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft – sei es privat oder betrieblich –, erfolgt dies meist ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Für einen ins Betriebsvermögen eingebrachten Pkw bedeutet das: Es wurde beim Kauf kein Vorsteuerabzug geltend gemacht. Das kann sich beim späteren Verkauf als Vorteil erweisen, denn unter bestimmten Bedingungen lässt sich der Betriebs-Pkw ohne Umsatzsteuer verkaufen.

Entscheidend ist, dass das Fahrzeug vor dem Verkauf ordnungsgemäß aus dem Unternehmensvermögen entnommen wird. Dieses Vorgehen nennt sich Entnahme-Verkauf-Modell.

Aktuelle Rechtsprechung zum Entnahme-Verkauf-Modell

Das Niedersächsische Finanzgericht hat im Urteil vom 3. April 2025 (Az. 5 K 15/24) klargestellt: Ein Fahrzeug, das ohne Vorsteuerabzug ins Betriebsvermögen aufgenommen wurde, kann steuerfrei verkauft werden – sofern eine Entnahme nachweislich und mit zeitlichem Abstand zum Verkauf erfolgt ist.

Der Fall im Detail:
Ein Unternehmer hatte im Jahr 2015 einen privat erworbenen Pkw ins Betriebsvermögen überführt. Obwohl keine Vorsteuer geltend gemacht wurde, nutzte er den Pkw betrieblich und machte für Reparaturen und Betriebskosten entsprechende Vorsteuerbeträge geltend. Im Oktober 2016 verkaufte er das Fahrzeug – ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Die Entnahme wurde in der Buchhaltung nur drei Tage nach dem Verkauf erfasst.

Das Finanzamt erkannte den Verkauf als steuerpflichtig an, da keine ausreichenden Hinweise auf eine vorherige Entnahme aus dem Unternehmensvermögen vorlagen. Auch eine ähnliche Vorgehensweise bei einem Wohnmobil wurde beanstandet. Einspruch und Klage blieben erfolglos.

Voraussetzungen für einen steuerfreien Verkauf

Grundsätzlich lässt sich ein Betriebs-Pkw ohne Umsatzsteuer verkaufen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Kein Vorsteuerabzug beim Erwerb
  • Nachweisbare Entnahme aus dem Unternehmensvermögen
  • Zeitlicher Abstand zwischen Entnahme und Verkauf
  • Objektive Anhaltspunkte für die Entnahmehandlung

Diese Vorgaben stützen sich unter anderem auf das EuGH-Urteil vom 8. März 2001 (C-415/98) sowie auf die Rechtsprechung des BFH vom 31. Januar 2002 (V R 61/96, BStBl 2003 II S. 813).

Ein entscheidender Punkt: Eine Entnahme am selben Tag wie der Verkauf reicht nicht aus. Vielmehr muss der Entnahmeakt nach außen erkennbar und zeitlich vor dem Verkaufsprozess erfolgt sein – idealerweise bereits vor der ersten Verkaufsanzeige oder dem Angebot an potenzielle Käufer.

Wie dokumentiert man die Entnahme korrekt?

Für buchführende Unternehmer kann die Buchung der Entnahme als Nachweis dienen. Laut R 4.3 Abs. 3 EStR stellt die Buchung einen maßgeblichen Beleg dar. Doch Achtung: Ertragsteuerliches Betriebsvermögen ist nicht automatisch umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen. Deshalb sollte die Entnahme zusätzlich dem Finanzamt schriftlich angezeigt werden – vor allem, wenn keine unmittelbare Buchung erfolgt.

Ein häufiges Fehlerbild: Die Entnahme wird erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses verbucht. Das ist zu spät! Der Bundesfinanzhof hat dies in seinem Beschluss vom 25. August 2003 (V B 254/02) klar beanstandet.

Fazit: Mit Planung zur Steuerfreiheit

Wer einen Betriebs-Pkw ohne Umsatzsteuer verkaufen will, muss das Entnahme-Verkauf-Modell korrekt umsetzen. Entscheidend sind:

  • frühzeitige und dokumentierte Entnahme,
  • ein deutlicher zeitlicher Abstand zum Verkauf,
  • und im Idealfall eine zusätzliche Anzeige an das Finanzamt.

So lässt sich rechtssicher vermeiden, dass der Verkauf dem Finanzamt gegenüber als umsatzsteuerpflichtig gilt – auch wenn beim Erwerb keine Vorsteuer geltend gemacht wurde.