Category Archives: Steuer-Nachrichten

Wie wehrt man sich gegen einen Verspätungszuschlag?

Wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, drohen Verspätungszuschläge. Diese können erheblich ausfallen, je nachdem, ob das Finanzamt sein Ermessen ausübt oder die Zuschläge gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Artikel erklärt, wie Sie sich gegen einen Verspätungszuschlag wehren können und welche Möglichkeiten zur Reduzierung bestehen. Insbesondere wird aufgezeigt, wann Einspruch sinnvoll ist und welche Chancen bestehen, falls das Finanzamt seinen Ermessensspielraum nicht ordnungsgemäß genutzt hat.


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Ab 2025: 4-Tages-Frist für die Bekanntgabe von Steuerbescheiden

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die die Frist zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden betrifft. Aufgrund des neuen Postrechtsmodernisierungsgesetzes vom 15.7.2024 verlängern sich die Postlaufzeiten. Bislang galt ein Steuerbescheid drei Tage nach dem Versand durch die Post als zugestellt. Künftig wird diese Frist auf vier Tage verlängert, was auch Auswirkungen auf die elektronische Übermittlung hat.


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Fahrten zur Arbeit: Arbeitgeberleistungen für Deutschland-Ticket steuerfrei

Seit 2019 sind bestimmte Arbeitgeberleistungen – Zuschüsse, Jobticket oder Deutschland-Ticket – an Arbeitnehmer zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).


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Fotovoltaikanlagen: Betriebsausgabenabzug ab 2022 für alte Jahre möglich?

Rückwirkend seit dem 1.1.2022 werden Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderen Nebengebäuden) bis zu 30 kWp gesetzlich steuerfrei gestellt. Bei Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Auch Fotovoltaikanlagen auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden bis zu 15 kWp je Wohn-/Geschäftseinheit sind begünstigt.
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BFH bestätigt: Korrektur von Steuerbescheiden bei eDaten-Fehlern zulässig

Im Rahmen der Steuererklärung übernimmt das Finanzamt automatisiert zahlreiche Daten, die ihm von bestimmten Unternehmen und Institutionen digital mitgeteilt werden (§ 93c AO). Das sind insbesondere die Daten der Arbeitgeber und der Sozialversicherungsträger. Die übermittelten Werte werden auch als „eDaten“ bezeichnet. Die Datenübertragung läuft aber nicht immer reibungslos. Einmal werden die Daten zu spät übertragen und liegen bei der Veranlagung noch gar nicht vor. Ein anderes Mal sind die zunächst übermittelten Daten fehlerhaft und werden später geändert. Das kann zunächst zu falschen Steuerbescheiden führen.


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Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V erst ab 2030

Derzeit werden Ehepaaren nach der Eheschließung automatisch die Steuerklassen IV/IV zugeordnet. Auf Antrag können cin die Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktor wechseln. In vielen Ehen verdienen Partner unterschiedlich viel. Oft liegt das Brutto des Mannes über dem der Frau. Mit den Lohnsteuerklassen III und V wird der Unterschied noch größer: Der Partner mit dem höheren Gehalt hat überproportional mehr Netto. Die Steuerklasse IV mit dem Faktorverfahren führt dazu, dass jeder Ehegatte Lohnsteuer entsprechend seinem Verdienst zahlt.


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Vorläufigkeit wegen Verfassungsfrage: Ist eine nachteilige Bescheidänderung zulässig?

Steuerbescheide können aus verschiedenen Gründen vorläufig ergehen. Die Vorläufigkeit betrifft oft spezifische Punkte und erlaubt nicht immer nachträgliche Änderungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Geregelt ist dies in § 165 der Abgabenordnung (AO).
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GmbH: Angemessenheit der Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern

Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaftern gelten steuerlich grundsätzlich als Arbeitnehmer. Da die Gesellschaft, zumeist eine GmbH, das Gehalt als Betriebsausgabe abziehen kann und der Gewinn gemindert wird, überprüfen die Finanzämter stets die Angemessenheit, also die Fremdüblichkeit der Vergütung. Überhöhte „Ausstattungen“ der Gesellschafter-Geschäftsführer werden als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet. Für den Gesellschafter selbst sind die – unmittelbaren – steuerlichen Auswirkungen bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung zwar üblicherweise nicht nennenswert, doch der GmbH wird insoweit der Betriebsausgabenabzug gekürzt; es kommt zu einer Erhöhung von Körperschaft- und Gewerbesteuer. Und über diesen Wege ist der Gesellschafter dann – mittelbar – doch wieder belastet. Aber welche Vergütung ist für einen Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter einer GmbH ist überhaupt angemessen?
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