Category Archives: Urteile

Fahrtenbuch führen: Die häufigsten Fehler beim Dienstwagen vermeiden

Fahrtenbuch führen: Die häufigsten Fehler beim Dienstwagen vermeiden

Ein Fahrtenbuch korrekt zu führen, spart oft bares Geld. Viele Dienstwagennutzer entscheiden sich deshalb bewusst gegen die pauschale Ein-Prozent-Regelung. Doch Vorsicht: Nur ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch wird vom Finanzamt akzeptiert – und hier passieren immer wieder typische Fehler. Erfahre, wie du diese vermeidest und die Vorteile der Fahrtenbuchmethode wirklich nutzen kannst.


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Steuerklasse VI ohne Identifikationsnummer: Was Arbeitgeber beachten müssen

Steuerklasse VI ohne Identifikationsnummer: Was Arbeitgeber beachten müssen

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer mit Steuerklasse VI berechnen, wenn ihnen keine steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers vorliegt. Doch es gibt Ausnahmen – und klare Fristen.


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Fahrtenbuchführung beim Dienstwagen: Die 7 wichtigsten Regeln

Fahrtenbuchführung beim Dienstwagen: Die 7 wichtigsten Regeln

Fahrtenbuchführung beim Dienstwagen: Diese 7 Regeln müssen Sie kennen

Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, kann durch ein korrekt geführtes Fahrtenbuch Steuern sparen – doch nur, wenn die Regeln der Fahrtenbuchführung beim Dienstwagen exakt eingehalten werden. Fehlerhafte Einträge oder ungeeignete Dokumentationen führen schnell zur Ablehnung durch das Finanzamt. Hier erfahren Sie die wichtigsten Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.


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Künstlersozialversicherung 2026: Abgabesatz sinkt auf 4,9 Prozent

Künstlersozialversicherung 2026: Abgabesatz sinkt auf 4,9 Prozent

Gute Neuigkeiten für Unternehmen: Die Künstlersozialversicherung 2026 bringt eine finanzielle Entlastung mit sich. Ab dem 1. Januar 2026 sinkt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf 4,9 Prozent – ein Schritt, der für Auftraggeber kreativer Leistungen bares Geld bedeutet.
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Steuerbescheid ändern mit eDaten: Korrektur nach § 175b AO

Steuerbescheid ändern mit eDaten: Korrektur nach § 175b AO

Steuerbescheid ändern mit eDaten – das ist möglich, wenn dem Finanzamt übermittelte elektronische Daten fehlerhaft oder verspätet eingegangen sind. Mit § 175b AO hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen, wann und wie ein Steuerbescheid korrigiert werden darf – und zwar ohne besondere Voraussetzungen.


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Elektroauto-AfA: Neue Abschreibung für E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Elektroauto-AfA: Neue Abschreibung für E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Wer ein Elektrofahrzeug für sein Unternehmen anschafft, kann künftig massiv Steuern sparen. Die neue Elektroauto-AfA belohnt Investitionen in die Elektromobilität mit hohen Abschreibungssätzen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese gilt aber nur für Kfz im Betriebsvermögen.
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Betriebs-Pkw ohne Umsatzsteuer verkaufen: So funktioniert das Entnahme-Verkauf-Modell

Wer seinen Betriebs-Pkw verkaufen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten. Doch dafür sind klare Nachweise und ein zeitlicher Abstand zwischen Entnahme und Verkauf notwendig. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.


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Vorabentscheidung EU Steuerrecht: EuG übernimmt ab Oktober 2024

Steuersachen: Wechsel beim Vorabentscheidungsverfahren zum Gericht der Europäischen Union (EuG)

Die EU hat die Zuständigkeiten im Steuerrecht neu geregelt: Ab Oktober 2024 übernimmt das EuG zentrale Verfahren der Vorabentscheidung EU Steuerrecht. Was das für Steuerzahler bedeutet, erfährst du hier.

Was ist eine Vorabentscheidung im EU-Steuerrecht?

Bei der Vorabentscheidung EU Steuerrecht handelt es sich um ein Verfahren, bei dem nationale Gerichte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung von EU-Recht vorlegen. Das betrifft besonders das Umsatzsteuerrecht. In Deutschland sind hierbei die Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof (BFH) involviert. Sobald Zweifel bestehen, ob eine nationale Regelung mit EU-Recht vereinbar ist, können oder müssen diese Gerichte den EuGH anrufen.

Die Antwort des EuGH ist bindend und gilt für alle Mitgliedstaaten. Nicht selten führen solche Entscheidungen dazu, dass bestehende deutsche Regelungen – etwa im Umsatzsteuergesetz – geändert werden müssen. Die Auswirkungen betreffen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen, etwa bei Fragen zur Steuerfreiheit oder zum ermäßigten Steuersatz.

EuG übernimmt ab Oktober 2024

Zum 1. Oktober 2024 tritt eine Änderung in Kraft: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) übernimmt bestimmte Zuständigkeiten vom EuGH – darunter auch die Vorabentscheidung EU Steuerrecht. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 2024/2019 vom 11. April 2024.

Folgende Bereiche werden künftig durch das EuG entschieden:

  • das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Umsatzsteuer),
  • Verbrauchsteuern,
  • der EU-Zollkodex,
  • zolltarifliche Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur,
  • Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung,
  • der Handel mit Emissionszertifikaten.

Das EuG besteht aus zwei Richtern pro Mitgliedstaat und hat seinen Sitz – wie der EuGH – in Luxemburg. Obwohl das EuG keine neue Instanz ist, stand es bislang weniger im öffentlichen Fokus.

Was bedeutet das für Steuerpflichtige?

Für Steuerpflichtige bringt die Vorabentscheidung EU Steuerrecht durch das EuG keine Nachteile. Im Gegenteil: Die Verfahren könnten künftig schneller abgeschlossen werden. Auch die Transparenz soll steigen: Eingereichte Schriftsätze und Erklärungen sollen künftig – sofern nicht widersprochen wird – öffentlich auf der Website des Gerichtshofs zugänglich gemacht werden.

Fazit: EU-Steuerrecht wird transparenter und effizienter

Die Neuverteilung der Zuständigkeiten bei der Vorabentscheidung EU Steuerrecht ist ein bedeutender Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz. Unternehmen, Berater und Privatpersonen sollten sich frühzeitig mit der neuen Verfahrensstruktur vertraut machen – insbesondere, wenn es um umsatzsteuerliche Streitfälle geht.

Steuerklasse V bei Trennung: Kein Ausgleichsanspruch für benachteiligte Ehegatten

Steuerklasse V bei Trennung: Kein Ausgleichsanspruch für benachteiligte Ehegatten

Viele Ehepaare entscheiden sich für die Steuerklassenkombination III/V, um während des Zusammenlebens möglichst viel Netto vom Brutto zu erhalten. Doch was, wenn die Beziehung zerbricht? Ein aktueller Beschluss des OLG München zeigt deutlich: Ein Ausgleich für Steuerklasse V bei Trennung ist nicht vorgesehen. Das hat spürbare finanzielle Konsequenzen für den benachteiligten Ehepartner – und wirft Fragen zur Veranlagungsform im Trennungsjahr auf.


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