Tag Archives: Ein-Prozent-Regelung

Fahrtenbuch führen: Die häufigsten Fehler beim Dienstwagen vermeiden

Fahrtenbuch führen: Die häufigsten Fehler beim Dienstwagen vermeiden

Ein Fahrtenbuch korrekt zu führen, spart oft bares Geld. Viele Dienstwagennutzer entscheiden sich deshalb bewusst gegen die pauschale Ein-Prozent-Regelung. Doch Vorsicht: Nur ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch wird vom Finanzamt akzeptiert – und hier passieren immer wieder typische Fehler. Erfahre, wie du diese vermeidest und die Vorteile der Fahrtenbuchmethode wirklich nutzen kannst.


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Versteuerung des Privatanteils bei Pickup: BFH bestätigt Pflicht zur Ein-Prozent-Regelung

Versteuerung des Privatanteils bei Pickup: BFH bestätigt Pflicht zur Ein-Prozent-Regelung

Ein Pickup im Betriebsvermögen muss auch dann nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert werden, wenn im Haushalt bereits mehrere Privatfahrzeuge vorhanden sind. Die Versteuerung des Privatanteils bei Pickup ist verpflichtend, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird – das hat der Bundesfinanzhof mit aktuellem Urteil bekräftigt. Für Unternehmer bedeutet das: Ohne klare Dokumentation gilt der Anscheinsbeweis, dass der Pickup auch privat genutzt wurde.


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Firmenwagen: Dürfen Angaben im Fahrtenbuch anonymisiert werden?

Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte stehen beim Fahrtenbuch vor einem Dilemma: Sie müssen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen – dürfen aber sensible Daten nicht preisgeben. Doch in welchen Fällen sind Schwärzungen erlaubt? Und wie weit dürfen sie gehen?


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Firmenwagen: Keine Versteuerung des Privatanteils für Ford Ranger?

Firmenwagen: Keine Versteuerung des Privatanteils für Ford Ranger?

Für einen Firmenwagen, der sich im Betriebsvermögen befindet, ist die 1%-Regelung zur Versteuerung der – angeblichen – Privatnutzung anzuwenden, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Es gilt der „Beweis des ersten Anscheins“, der fast immer für eine Privatnutzung eines Fahrzeugs spricht. Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden betriebliche Fahrzeuge, die auch zur Nutzung für private Zwecke zur Verfügung stehen, tatsächlich auch privat genutzt (BFH-Beschluss vom 13.12.2011, VIII B 82/11). Selbst wenn sich ein weiteres Kfz im Privatvermögen befindet, verzichtet der Fiskus nur selten auf die Versteuerung des Privatanteils.
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Fahrtenbuch: Eine leserliche Handschrift ist Pflicht

Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss einen Privatanteil versteuern. Dieser wird entweder pauschal nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung ermittelt oder per – ordnungsgemäßem – Fahrtenbuch. Naturgemäß gibt es mit dem Finanzamt immer wieder Streit zu der Frage, wie detailliert die Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch sein müssen und welche Mängel noch verzeihlich sind. Denn Hand aufs Herz: Wohl niemand hat Freude daran, ein Fahrtenbuch zu führen.


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