Tag Archives: Einzelveranlagung

Steuerklasse V bei Trennung: Kein Ausgleichsanspruch für benachteiligte Ehegatten

Steuerklasse V bei Trennung: Kein Ausgleichsanspruch für benachteiligte Ehegatten

Viele Ehepaare entscheiden sich für die Steuerklassenkombination III/V, um während des Zusammenlebens möglichst viel Netto vom Brutto zu erhalten. Doch was, wenn die Beziehung zerbricht? Ein aktueller Beschluss des OLG München zeigt deutlich: Ein Ausgleich für Steuerklasse V bei Trennung ist nicht vorgesehen. Das hat spürbare finanzielle Konsequenzen für den benachteiligten Ehepartner – und wirft Fragen zur Veranlagungsform im Trennungsjahr auf.


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Trennung von Ehegatten: Besteht eine Pflicht zur Zusammenveranlagung?

Eheleute können zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung wählen. Auch getrennt lebenden Ehegatten steht das Wahlrecht für das Jahr der Trennung noch zu, das heißt, sie können entweder einzeln oder aber gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif ist grundsätzlich dann vorteilhaft, wenn einer der beiden keine oder nur geringe Einkünfte erzielt hat.
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Ehegattenveranlagung: Nachträglicher Wechsel der Veranlagungsart möglich?

Ehegatten können bei der Abgabe ihrer Steuererklärung zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung wählen (§ 26 EStG). Wenn in der Steuererklärung keine Angaben gemacht werden, erfolgt die Ehegattenveranlagung automatisch als Zusammenveranlagung. Manchmal erkennen Ehegatten erst im Nachhinein, dass die von ihnen gewählte Veranlagungsart ungünstig ist und möchten beispielsweise anstelle der Einzelveranlagung doch die Zusammenveranlagung wählen. Dann stellt sich die Frage, ob ein Wechsel der Veranlagungsart im Nachhinein, das heißt nach Ergehen der Steuerbescheide, noch möglich ist.


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