Tag Archives: Umsatzsteuer

Betriebs-Pkw ohne Umsatzsteuer verkaufen: So funktioniert das Entnahme-Verkauf-Modell

Wer seinen Betriebs-Pkw verkaufen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten. Doch dafür sind klare Nachweise und ein zeitlicher Abstand zwischen Entnahme und Verkauf notwendig. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.


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Vorabentscheidung EU Steuerrecht: EuG übernimmt ab Oktober 2024

Steuersachen: Wechsel beim Vorabentscheidungsverfahren zum Gericht der Europäischen Union (EuG)

Die EU hat die Zuständigkeiten im Steuerrecht neu geregelt: Ab Oktober 2024 übernimmt das EuG zentrale Verfahren der Vorabentscheidung EU Steuerrecht. Was das für Steuerzahler bedeutet, erfährst du hier.

Was ist eine Vorabentscheidung im EU-Steuerrecht?

Bei der Vorabentscheidung EU Steuerrecht handelt es sich um ein Verfahren, bei dem nationale Gerichte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung von EU-Recht vorlegen. Das betrifft besonders das Umsatzsteuerrecht. In Deutschland sind hierbei die Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof (BFH) involviert. Sobald Zweifel bestehen, ob eine nationale Regelung mit EU-Recht vereinbar ist, können oder müssen diese Gerichte den EuGH anrufen.

Die Antwort des EuGH ist bindend und gilt für alle Mitgliedstaaten. Nicht selten führen solche Entscheidungen dazu, dass bestehende deutsche Regelungen – etwa im Umsatzsteuergesetz – geändert werden müssen. Die Auswirkungen betreffen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen, etwa bei Fragen zur Steuerfreiheit oder zum ermäßigten Steuersatz.

EuG übernimmt ab Oktober 2024

Zum 1. Oktober 2024 tritt eine Änderung in Kraft: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) übernimmt bestimmte Zuständigkeiten vom EuGH – darunter auch die Vorabentscheidung EU Steuerrecht. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 2024/2019 vom 11. April 2024.

Folgende Bereiche werden künftig durch das EuG entschieden:

  • das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Umsatzsteuer),
  • Verbrauchsteuern,
  • der EU-Zollkodex,
  • zolltarifliche Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur,
  • Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung,
  • der Handel mit Emissionszertifikaten.

Das EuG besteht aus zwei Richtern pro Mitgliedstaat und hat seinen Sitz – wie der EuGH – in Luxemburg. Obwohl das EuG keine neue Instanz ist, stand es bislang weniger im öffentlichen Fokus.

Was bedeutet das für Steuerpflichtige?

Für Steuerpflichtige bringt die Vorabentscheidung EU Steuerrecht durch das EuG keine Nachteile. Im Gegenteil: Die Verfahren könnten künftig schneller abgeschlossen werden. Auch die Transparenz soll steigen: Eingereichte Schriftsätze und Erklärungen sollen künftig – sofern nicht widersprochen wird – öffentlich auf der Website des Gerichtshofs zugänglich gemacht werden.

Fazit: EU-Steuerrecht wird transparenter und effizienter

Die Neuverteilung der Zuständigkeiten bei der Vorabentscheidung EU Steuerrecht ist ein bedeutender Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz. Unternehmen, Berater und Privatpersonen sollten sich frühzeitig mit der neuen Verfahrensstruktur vertraut machen – insbesondere, wenn es um umsatzsteuerliche Streitfälle geht.

Umsatzsteuer: Erwerber haftet nicht für Steuerausweis des Voreigentümers

Beim Kauf von Immobilien kann es steuerlich kompliziert werden, wenn der Voreigentümer Umsatzsteuer fehlerhaft ausgewiesen hat. Der Bundesfinanzhof hat nun zugunsten von Erwerbern entschieden und klargestellt, dass eine Haftung für den unrichtigen Steuerausweis des Voreigentümers grundsätzlich nicht besteht.


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Umsatzsteuer: Keine Ist-Besteuerung bei freiwilliger Buchführung

Unternehmer müssen die Umsatzsteuer grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten berechnen – unabhängig davon, ob der Kunde bereits gezahlt hat. Diese sogenannte Soll-Besteuerung kann die Liquidität belasten. Kleinere Unternehmen und Freiberufler haben jedoch die Möglichkeit, auf Antrag zur Ist-Besteuerung zu wechseln, sodass die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang ans Finanzamt abgeführt werden muss.
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Ist-Besteuerung: Änderungen und Vorteile für Unternehmer

Die Ist-Besteuerung erlaubt Unternehmern, die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang an das Finanzamt abzuführen. Diese Option entlastet die Liquidität, insbesondere bei langen Zahlungsfristen. Mit dem Wachstumschancengesetz 2024 und dem Jahressteuergesetz 2024 treten wichtige Neuerungen für die Ist-Besteuerung in Kraft.


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Selbstständige: Änderung beim Vorsteuerabzug

Nach bisheriger Rechtslage können (bzw. müssen) vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen als Vorsteuer immer in dem Voranmeldungszeitraum abziehen, in dem die Leistung ausgeführt wurde und sie die entsprechende Rechnung erhalten haben. Es kommt nicht darauf an, wann die Rechnung bezahlt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer nach „vereinbarten Entgelten“ (Soll-Besteuerung) oder nach „vereinnahmten Entgelten“ (Ist-Besteuerung) berechnet.
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Kleinunternehmerregelung: Änderungen ab 2025

Unternehmer, die gewisse Umsatzgrößen nicht überschreiten, können die so genannte Kleinunternehmerregelung nutzen. Sie bietet einige Vorteile, geht allerdings mit dem Verlust des Vorsteuerabzugs für selbst angeschaffte Waren und in Anspruch genommene Dienstleistungen einher. Nun gibt es zahlreiche Neuregelungen für Kleinunternehmer.
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Privatinsolvenz: Kosten sind nicht abzugsfähig, oder?

Privatinsolvenz: Kosten sind nicht abzugsfähig, oder?

Im Jahre 2021 hat der Bundesfinanzhof für das Verbraucherinsolvenzverfahren entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters beim Insolvenzschuldner steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16.12.2021, VI R 41/18). Es ist aber noch die Frage offen, ob die Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens abgezogen werden können, und zwar als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben), etwa wenn es um die Verwertung von Wirtschaftsgütern geht, deren Veräußerung zu steuerpflichtigen Einkünften führt.


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Einnahmen-Überschussrechnung: Erhöhung der Umsatz- und Gewinngrenze

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber gestellt, und das Ergebnis ist der Gewinn oder der Verlust. Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte können derzeit ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, wenn

  • der Jahresumsatz nicht höher ist als 600.000 EUR und
  • der Jahresgewinn nicht höher ist als 60.000 EUR im Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr.


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