Tag Archives: sozialversicherungsfrei

Streikgelder der Gewerkschaft steuer- und progressionsfrei

Streikgelder der Gewerkschaft steuer- und progressionsfrei

Derzeit gibt es im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst wieder Warnstreiks. Arbeitnehmer, die an einem Arbeitskampf teilnehmen und deswegen ihre Arbeitsleistung einstellen, haben für diese Zeit keinen Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber. Dies ergibt sich aus den §§ 275, 323 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Stattdessen erhalten Mitglieder der Gewerkschaft in diesem Fall Streikgeld von ihrer Gewerkschaft. Die Frage ist, wie Streikgelder steuerlich behandelt werden.
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Wer bekommt die Inflationsausgleichsprämie?

Wer bekommt die Inflationsausgleichsprämie?

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine so genannte Inflationsausgleichsprämie gewähren, bleibt diese bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Regelung gilt für Zahlungen, die vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 gewährt werden (§ 3 Nr. 11c EStG).
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Firmenfahrrad: Geldwerten Vorteil nach Leasingende versteuern

Die Überlassung von Firmenfahrrädern und E-Bikes an Mitarbeiter hat in den letzten Jahren einen wahren Boom erfahren. Üblicherweise least der Arbeitgeber dabei das Firmenfahrrad und überlässt dieses dann dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung. Für letztere ist – wie bei der Überlassung eines Dienstwagens – ein Sachbezug zu versteuern, der in aller Regel pauschal ermittelt wird.
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Firmenfahrräder: Neue Steuerfreiheit ab 2019

Viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern Fahrräder und Elektrofahrräder zur Verfügung, mit denen sie zur Arbeit fahren und die sie auch privat nutzen können (Firmenfahrräder). Wie beim Firmenwagen müssen die Mitarbeiter auch beim Firmenfahrrad seit 2012 einen geldwerten Vorteil versteuern. Und zwar monatlich 1 % des Listenpreises (sog. 1 %-Durchschnittsmethode). Dieser Betrag ist ebenfalls sozialversicherungspflichtig, sofern das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt (koordinierter Ländererlass vom 23.11.2012, BStBl. 2012 I S. 1224).
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