Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und andere Selbstständige sind verpflichtet, Geschäftsunterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Es gibt bisher zwei Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre und 6 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG).
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