Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Zum 1. Januar 2025 treten neue Werte in Kraft, die das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Erfahren Sie, welche neuen Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnung und die Versicherungspflicht gelten.
Category Archives: Steuer-Nachrichten
GmbH: Geschäftsführergehalt neben voller Pension – ja, aber!
Viele GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer möchten auch im Ruhestand für „ihre“ GmbH aktiv bleiben. Doch was ist steuerlich zulässig, wenn neben der Altersversorgung ein Geschäftsführergehalt bezogen wird? Die steuerlichen Regelungen sind komplex, und die Finanzverwaltung betrachtet parallele Zahlungen von Gehalt und Pension oft kritisch. Lesen Sie, welche Regeln und Ausnahmen es gibt und wie verdeckte Gewinnausschüttungen vermieden werden können.
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Künstlersozialversicherung: Entlastung für abgabepflichtige Unternehmen
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge, die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse (KSK). Die erforderlichen Finanzmittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten.
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Selbstständige: Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege
Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und andere Selbstständige sind verpflichtet, Geschäftsunterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Es gibt bisher zwei Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre und 6 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG).
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Überlassung einer Internet-Domain: Gewerbe, Vermietung oder steuerfrei?
Domain-Namen werden oftmals als Grundstücke der virtuellen Welt bezeichnet. Es gibt viele Menschen, die eine Internet-Adresse haben oder sich freie Adressen haben reservieren lassen. Hier gilt grundsätzlich: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Solche Internet-Adressen können auch verkauft werden. Für passende und populäre Namen zahlen interessierte Firmen gutes Geld. Die Frage ist, ob der Verkaufserlös steuerpflichtig ist.
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So bleibt der Fiskus der Weihnachtsfeier fern
Viele Unternehmen laden ihre Mitarbeitenden zur Weihnachtsfeier ein, um sich für die geleistete Arbeit zu bedanken. Wenn dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, bleibt diese Zuwendung steuer- und sozialversicherungsfrei. In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Regeln, damit Ihr Unternehmen die steuerfreien 110 Euro pro Mitarbeitendem optimal nutzen kann.
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Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umgewandelt werden. Hierbei bleiben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2023: 3.624 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Diese Regelung macht die Gehaltsumwandlung besonders attraktiv, da sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der Ersparnis der Sozialabgaben profitieren.
Säumniszuschläge: Wegen Höhe keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr
Wird eine Steuer nicht zum Fälligkeitstag bezahlt, setzt das Finanzamt Säumniszuschläge fest, und zwar für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages, der auf 50 EUR abzurunden ist. Das macht immerhin sage und schreibe 12 Prozent p.a. aus (§ 240 Abs. 3 AO).
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Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
Ab November 2024 startet die schrittweise Einführung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für wirtschaftlich Tätige in Deutschland. Diese eindeutige Identifikationsnummer wird allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, zugeteilt. Ziel der W-IdNr. ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie zwischen den Behörden selbst zu vereinfachen. Die Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ohne zusätzliche Kosten und wird bis 2026 vollständig abgeschlossen sein.