Tag Archives: Gehaltsumwandlung

Firmenfahrräder: Überlassung an Angehörige möglich

Von der Privatnutzung bis zur Gehaltsumwandlung – wir beleuchten die Details und erklären, wie die aktuellen Regelungen für Firmenfahrräder angewendet werden. Entdecken Sie, wie sich die steuerliche Behandlung von Diensträdern entwickelt hat und welche Auswirkungen dies auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat.


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Firmenfahrrad: Neue Steuerbegünstigung der Privatnutzung

Seit dem 1.1.2019 ist der private Nutzungswert aus der Überlassung eines Fahrrads für den Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass das Firmenfahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, z. B. anstelle einer Gehaltserhöhung (§ 3 Nr. 37 EStG). Die Steuerbefreiung gilt für Fahrräder und Elektro-Fahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind, z. B. Pedelecs.


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