Category Archives: Betriebsausgaben

Firmenwagen: Versteuerung eines Privatanteils für Handwerkerwagen?

Für einen Firmenwagen, der auch privat genutzt werden kann, ist ein Privatanteil zu versteuern, und zwar entweder nach der so genannten Ein-Prozent-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode. Die Finanzverwaltung muss nicht nachweisen, dass das Kfz tatsächlich für Privatfahrten genutzt wurde, da bereits der „Beweis des ersten Anscheins“ für eine Privatnutzung eines Fahrzeugs spricht – so der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 13.12.2011 (VIII B 82/11).
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Fahrtenbuchmethode bei Dienstwagen: Kosten nie schätzen

Fahrtenbuchmethode bei Dienstwagen: Kosten nie schätzen

Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent- oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Letztere ist mit einem hohen Aufwand verbunden, denn es müssen sämtliche Fahrten erfasst werden. Zudem müssen alle Kosten per Einzelnachweis belegt werden. Eine Schätzung von Aufwendungen kommt – auch teilweise – selbst dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Kosten seiner Dienstwagen nicht im Einzelnen erfasst hat und es dem Arbeitnehmer daher nahezu unmöglich ist, die Aufwendungen zu belegen (FG München, Urteil vom 29.1.2018, 7 K 3118/16).


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Corona: Wegen Betriebsschließung Anspruch auf Versicherungsleistungen?

Während der Corona-Pandemie wurden im Frühjahr 2020 (erster Lockdown) und im Winter 2020 (zweiter Lockdown) Betriebe der Gastronomie und andere Geschäfte flächendeckend auf staatliche Anordnung geschlossen. Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Damit können sich Gastronomen gegen Verluste absichern, wenn das Lokal durch behördliche Anordnung geschlossen wird. Das Problem: Die Versicherungen wollen für den Ausfall aufgrund der coronabedingten Betriebsschließung während des Lockdowns nicht zahlen, weil Corona in den Versicherungsbedingungen nicht aufgeführt sei.
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Firmenwagen: Keine Versteuerung des Privatanteils für Ford Ranger?

Firmenwagen: Keine Versteuerung des Privatanteils für Ford Ranger?

Für einen Firmenwagen, der sich im Betriebsvermögen befindet, ist die 1%-Regelung zur Versteuerung der – angeblichen – Privatnutzung anzuwenden, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Es gilt der „Beweis des ersten Anscheins“, der fast immer für eine Privatnutzung eines Fahrzeugs spricht. Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden betriebliche Fahrzeuge, die auch zur Nutzung für private Zwecke zur Verfügung stehen, tatsächlich auch privat genutzt (BFH-Beschluss vom 13.12.2011, VIII B 82/11). Selbst wenn sich ein weiteres Kfz im Privatvermögen befindet, verzichtet der Fiskus nur selten auf die Versteuerung des Privatanteils.
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Investitionsabzugsbetrag: Fahrtenbuch für Firmen-Pkw nicht stets erforderlich

Wenn kleine und mittlere Betriebe in den kommenden drei Jahren Investitionen planen, dürfen sie schon heute einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG bilden, und zwar in Höhe von 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für Wirtschaftsjahre vor 2020 galt ein Satz von 40 Prozent. Eine Voraussetzung für die Bildung eines IAB ist, dass das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des folgenden Jahres, das auf die Investition folgt, ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Und „fast ausschließlich“ bedeutet mindestens 90 Prozent. Für die geplante Anschaffung eines Firmen-Pkw ist das eine hohe Hürde.
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Übernachtungsteuer ist verfassungsrechtlich in Ordnung

Hotelbett

Vor einigen Jahren begannen viele Städte und Gemeinden, von den ansässigen Beherbergungsbetrieben eine kommunale Übernachtungsteuer abzugreifen, die auch unter den Bezeichnungen Bettensteuer, Kulturförderabgabe, Tourismusförderabgabe, Hotelsteuer oder Citytax daher kommt. Aktuell sind es mehr als 30 Kommunen, die von Hotelgästen diese spezielle Steuer verlangen: mal fünf Prozent vom Nettopreis der Übernachtung, mal einen Pauschalbetrag von bis zu drei Euro. Doch nicht nur Hoteliers müssen die Steuer von ihren Gästen verlangen, sondern auch Pensionswirte, Vermieter von Ferienwohnungen und Betreiber von Campingplätzen. Die Abgabe wird in der Regel vom Übernachtungsgast bei der Buchung oder Anmeldung im Beherbergungsbetrieb erhoben. Steuerschuldner ist der jeweilige Beherbergungsbetrieb; er führt die Übernachtungsteuer an das Finanzamt ab.
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Bewirtungskosten: Auch ein Katerfrühstück kann geschäftlich bedingt sein

Wer am Vorabend zu tief ins Glas geschaut hat und am Morgen mit einem Brummschädel aufwacht, dem wird zuweilen ein Katerfrühstück empfohlen. Die Lebensgeister sollten zum Beispiel durch den Verzehr eines Bismarckherings wieder geweckt werden. Der eine schwört auf die lindernde Wirkung eines Katerfrühstücks, dem anderen dreht sich eher der Magen um. Über Sinn und Nutzen eines Katerfrühstücks lässt sich also trefflich streiten – und zwar sogar vor dem Finanzgericht.
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Fernpendler: Erhöhung der Entfernungspauschale

Bürger, die – besonders im ländlichen Räumen – einen längeren Arbeitsweg als 20 Kilometer zurücklegen müssen, können oftmals nicht auf ein ausgebautes Netz des öffentlichen Personenverkehrs zurückgreifen. Sie sind als Fernpendler typischerweise auf einen Pkw angewiesen. Darüber hinaus stehen ihnen regelmäßig Alternativen zum Pkw mit Verbrennungsmotor in den kommenden Jahren nicht zur Verfügung.
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iPhone, iPad oder MacBook: Sind Apple-Geräte überhaupt beruflich nutzbar?

iPhone, iPad oder MacBook: Sind Apple-Geräte überhaupt beruflich nutzbar?

Spricht die Nutzung von Apple-Geräten, also von iPhone, iPad oder MacBook aber von vornherein gegen eine ausschließlich berufliche Nutzung? Anders ausgedrückt: Würde sich ein Arbeitnehmer oder ein Selbstständiger, der auf einen Computer beruflich angewiesen ist, üblicherweise für ein Gerät mit Microsoft-Anwendungen anstelle eines Apple-Gerätes entscheiden? Mit dieser Frage musste sich – allen Ernstes – das Finanzgericht Berlin-Brandenburg befassen.
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