Unternehmer, die einen Firmenwagen nutzen, stehen oft vor der Herausforderung, den sogenannten „Beweis des ersten Anscheins“ für eine private Nutzung zu entkräften. Ohne Fahrtenbuch wird pauschal unterstellt, dass das Fahrzeug auch privat genutzt wird – mit steuerlichen Konsequenzen. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass auch andere Nachweise den Anscheinsbeweis erschüttern können.
