Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, muss den erzielten Gewinn versteuern. Früher wurde insoweit von einem Spekulationsgeschäft gesprochen. Steuerfrei bleibt unter bestimmten Voraussetzungen lediglich ein Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims.
Weiterlesen
![BlitzBooks](https://www.blitzbooks.de/home/wp-content/themes/wp-blitz/img/bblogo_512.png)