Unternehmer, die Ihren Gewinn mithilfe der Einnahmenüberschussrechnnung (EÜR) erklären, ziehen ihre Betriebsausgaben grundsätzlich in dem Jahr ab, in dem sie diese bezahlt haben. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: die Zehn-Tage-Regel des § 11 EStG. Sie besagt, dass Zahlungen, die sie bis zum 10. Januar leisten, steuerlich noch zum Vorjahr gehören, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgaben handelt und die Ausgaben wirtschaftlich zum alten Jahr gehören. Hierunter fallen üblicherweise laufende Versicherungsbeiträge, Pachten, Mieten und Gehälter.
Weiterlesen
Zehn-Tage-Regel: Wann ist die Umsatzsteuer abzuziehen?




