Grundsätzlich muss jeder Unternehmer dem Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr und gegebenenfalls zusätzlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln. Gewerbetreibende und Freiberufler mit eher geringen Umsätzen können sich von den Unannehmlichkeiten der Umsatzsteuer befreien, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (gemäß § 19 Abs. 1 UStG).
