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Altersentlastungsbetrag: Auch bei negativer „Summe der Einkünfte“ abziehbar

Wer zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt ist, bekommt für seine Einkünfte aus einer Beschäftigung und für bestimmte andere Einkünfte eine Steuervergünstigung: den sog. Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG). Der Altersentlastungsbetrag wird abgezogen von der „Summe der Einkünfte“, wodurch sich danach der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ ergibt.
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