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Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuererklärung mehr für Kleinunternehmer

Grundsätzlich muss jeder Unternehmer dem Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr und gegebenenfalls zusätzlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln. Gewerbetreibende und Freiberufler mit eher geringen Umsätzen können sich von den Unannehmlichkeiten der Umsatzsteuer befreien, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (gemäß § 19 Abs. 1 UStG).


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Umsatzsteuer: Wahlrecht auf Kleinunternehmerregelung

Gewerbetreibende und Freiberufler mit eher geringen Umsätzen können sich von den Unannehmlichkeiten der Umsatzsteuer befreien, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer können sie wählen, wenn ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer

  • im Vorjahr nicht höher als 22.000 Euro (früher: 17.500 Euro) war und
  • im laufenden Jahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.
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